AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Birgit Schepp GmbH (im folgenden „BiKa“) und Ihren gewerblichen Kunden (im folgenden „Besteller“) liegen ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von dieser Regelung durch schriftliche Einzelabrede behalten wir uns vor.
2. Kein Verkauf an Verbraucher. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
3. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt es gleich, wenn wir zu den Bedingungen des Angebotes die Lieferung kurzfristig vornehmen.
2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische bzw. produktionsbedingte Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
3. BiKa veredelt Werbeartikel in unterschiedlichen Verfahren wie z.B. durch Bedruckung, Gravur, Prägung, usw. Passerdifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Besteller als vertragsgemäße Leistung anerkannt.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der BiKa. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten die Gegenleistung zurück.
5. Vom Besteller gelieferte Filme, Reinzeichnungen, Druckdaten und Manuskripte sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, Korrekturabzüge, Standskizzen und Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Produktions-Freigabevermerk zurückzusenden. Für stehengebliebene Fehler haftet der Besteller. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Bestellers entstehen, werden dem Besteller berechnet. Ausfallmuster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Untersuchungspflicht des Bestellers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
6. Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig. Technische Änderungen, Änderungen im Lieferprogramm sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
7. Geringfügige Über- oder Unterlieferungen von 10 % sind technisch bedingt und zulässig. Sie geben dem Besteller kein Recht auf Nacherfüllung, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche oder kein Recht vom Vertrag zurückzutreten.
8. Der Besteller steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch wegen Verletzungen von Schutzrechten von Dritten Ansprüche gegen BiKa geltend gemacht, so hat der Besteller ihn in vollem Umfang schadlos zu halten.
9. Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht mehr gegeben oder entstehen Zweifel hieran oder verstößt der Besteller nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Besteller leistet eine angemessene Vorauszahlung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle angebotenen Preise sind Nettopreise in EURO, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis nicht enthalten. Die Preise gelten ab Werk und schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BiKa über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Einziehungsspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Bestellers zur Zahlung fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
5. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere Beibringung der zur Veredelung der bestellten Ware zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, soweit diesem die Abholung oder Versendung obliegt.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

V. Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Etwaige Transportschäden können nur beim Anlieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Dem Besteller steht frei, uns eine Spedition zu benennen. Sofern keine Spedition für den Transport vom Besteller bestimmt wird, sind wir berechtigt, den für uns tätigen Spediteur zu beauftragen.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken bewirkt.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VI. entgegenzunehmen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit die Teillieferung für den Besteller nicht ohne Interesse ist. Zulässige Teillieferungen gelten als in sich abgeschlossenes Geschäft.

VI. Gewährleistung
1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
2. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen schriftlich geltend zu machen. Für die Fristberechnung sind Warenempfang und Zugang des Rügeschreibens maßgeblich.
3. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Dies gilt besonders für Mengenabweichungen zwischen Lieferpapieren und tatsächlich gelieferter Menge.
4. Ist die Sache mangelhaft, kann der Besteller Nacherfüllung verlangen, und zwar nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden Eigentum der BiKa. BiKa kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5. Werden Mängel zu Recht gerügt, ist BiKa zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht das Recht der Minderung und des Rücktritts vom Vertrag.
6. Rücksendungen von gelieferten Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der BiKa und gemäß der erteilten Weisungen der BiKa erfolgen.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
8. Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind nicht abtretbar.
9. Die Kosten der Nacherfüllung trägt BiKa mit Ausnahme der Kosten, die zusätzlich dadurch entstehen, dass die bestellte Sache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.

VII. Haftungsbeschränkungen
1. BiKa haftet für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen und solche seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit sich der nach Art der Ware vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschaden realisiert hat. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird nicht gehaftet. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet BiKa nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
3. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet BiKa nicht für Schäden aufgrund konstruktiver Mängel.
4. Schadensersatzansprüche verjähren 1 Jahr nach Gefahrübergang; dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
5. Die Beschränkungen der Ziffern 1 bis 4 gelten nicht, soweit BiKa grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist vorwerfbar ist oder die Pflichtverletzung uns zurechenbar Körper- und Gesundheitsschäden oder den Tod zur Folge hat; darüber hinaus betreffen sie keine Ansprüche aus Produkthaftung.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum der BiKa. Der Besteller verpflichtet sich, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltswaren) bis zu diesem Zeitpunkt pfleglich zu behandeln und getrennt zu lagern. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, ist BiKa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung, unsere Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.
2. Der Besteller darf Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
3. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen übergeben.

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bad Soden am Taunus.

X. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Königstein im Taunus.

XI. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine Vereinbarung zu treffen, die im wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.